Wer trägt die Kosten bei einem Unfall?

Wegeunfall

Schnee und Glatteis lassen die Unfallzahlen nach oben schnellen. Nach der Wettervorhersage werden wir auch in den kommenden Tagen und Wochen noch öfters über spiegelglatte Wege und Straßen schlittern.

Arbeitnehmer, Schüler und Studierende, die auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder Uni auf vereisten Flächen ausrutschen und sich verletzen, sind gesetzlich unfallversichert.

Versichert ist auch, wer bei seiner beruflichen Tätigkeit ausrutscht, stürzt oder bei einer Dienstfahrt einen Unfall hat.

Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation. Bei bleibenden Schäden zahlt sie eine Rente.

Wichtig ist, dass man nach einem Unfall so schnell wie möglich den nächstgelegenen Durchgangsarzt, kurz D-Arzt, aufsucht. Dieser Arzt hat von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine Zulassung für die Versorgung der versicherten Unfallopfer.

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