Grenzüberschreitende Arztbesuche erleichtert
Gemäß EU-Vertrag können sich Patienten in anderen Mitgliedstaaten behandeln lassen und bekommen die Kosten anschließend zu Hause erstattet. Auf dem Papier gibt es die freie Arztwahl, in der Praxis bürokratische Hürden. Mit den einzuholenden Vorabgenehmigungen und langwierigen Kostenerstattungsverfahren soll jetzt Schluss sein: Die ärztliche Behandlung im EU-Ausland soll vereinfacht werden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister in ihrem Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der sogenannten Patientenmobilität geeinigt.
Der Entwurf, der die Bedingungen für ambulante und stationäre Behandlungen innerhalb der EU regelt, soll noch in diesem Jahr die EU-Gremien passieren. Generell können sich dann künftig Patienten im Ausland behandeln lassen, die Kosten werden nach heimischen Sätzen erstattet. Krankenhausaufenthalte, die auch im Heimatland möglich wären, sind allerdings genehmigungspflichtig.
Für deutsche Patienten ändert sich nicht viel, für sie gilt diese Regelung bereits seit 2004. Dagegen profitieren vor allem Menschen in Grenzregionen sowie Kranke, die in ihrem Heimatland lange auf eine spezielle Behandlung warten müssten, von der neuen Vorlage.
Das Gleiche gilt für deutsche Rentner, die auf Mallorca leben und Zahnarztpatienten, die sich günstiger in Polen behandeln lassen wollen. Kritiker befürchten angesichts der Liberalisierung einen Gesundheits-Tourismus.